Petition

Petition: Keine Windräder im Wald der Vorderrhön: Gegen das Windvorranggebiet W-4 Stadtlengsfeld

Welches Ziel hat die Petition?

Die Petition richtet sich gegen die geplante Errichtung von Windkraftanlagen in einem geschlossenen, weiträumigen und bislang ungestörten Waldgebiet der Thüringischen Rhön, zwischen Stadtlengsfeld und Bad Salzungen-Hämbach gelegen.
In dominanter, bis 490m hoher Kammlage des trennenden Bornkopf-Höhenzuges sollen zukünftig 20 bis 30 Windkraftanlagen mit einer Gesamtbauhöhe bis zu 250m Höhe errichtet werden können. Das hat einschneidende Auswirkungen auf den Lebensraum der Bevölkerung im unteren Feldatal und der angrenzenden Werraaue sowie auf die Flora und Fauna im größten zusammenhängenden Waldgebiet der Vorderrhön.
Die eigens gegründete “Bürgerinitiative gegen das Windkraftgebiet W-4 Stadtlengsfeld“ (www.protest-gegen-w4.de) wendet sich gegen die Industrialisierung des hiesigen Waldes mit allen Folgen für die Weiterentwicklung des Kur- und Bäderwesens sowie des Tourismus. Sie steht für den Schutz der heimischen Natur und Landschaft.
Ziel ist es, die Ausweisung eines Windkraft-Vorranggebietes im Waldgebiet der Vorderrhön zu verhindern.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die aktuelle Thüringer Landesregierung forciert den Ausbau von Windenergieanlagen. Diese sollen nun nicht nur im Offenland sondern zunehmend auch in den Thüringer Wäldern errichtet werden. Die regionalen Planungsgemeinschaften sollen hierfür die planungsrechtlichen Grundlagen schaffen.
Diesbezüglich wurden im Rahmen des Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen vom 27.11.2018 mehrere Prüfflächen in den umliegenden Wäldern um Stadtlengsfeld (PF-WAK23, PF-WAK24, PF-WAK25) ausgewiesen und untersucht. Im Ergebnis wurde ein 293ha großes Teilgebiet der Prüffläche PF-WAK24 als Vorranggebiet für Windenergie (Vorranggebiet „W-4 Stadtlengsfeld“) in den aktuellen Entwurf des Regionalplans aufgenommen (Pkt.3.2.2).
Diese Entscheidung wird durch die Petition beanstandet – es wird die Herausnahme des Windvorranggebiets „W-4 Stadtlengsfeld“ aus dem Regionalplan Südwestthüringen gefordert!

Bei der Aufstellung von Regionalplänen, die in die Lebensgrundlagen von Mensch, Tier und Natur eingreifen, müssen die betroffenen Bürger, anders als wie gegenwärtig praktiziert, sehr frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden!

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

Regionale Planungsgemeinschaft Süd-Westthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Wie wird die Petition begründet?

Natur und Umwelt
Das geplante Windenergie-Vorranggebiet W4 liegt inmitten eines ausgedehnten, geschlossenen Waldgebietes der Vorderrhön, welches im Thüringer Landesentwicklungsplan 2025 (LEP2025 von 2014, Pkt.6.1) als „Freiraumverbundsystem Waldlebensräume“ ausgewiesen ist.
Die Errichtung von Windkraftanlagen stellt nach §6 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie im Wald mit einer zulässigen Konzentration von einer Vielzahl übergroßer Windenergieanlagen führt zu einer Nutzungsänderung des betroffenen Waldgebietes verbunden mit einer drohenden Industrialisierung des Waldes. Das steht im Widerspruch zu den definierten Schutzzielen von Freiraumverbundsystemen.
Durch die erforderlichen Rodungsarbeiten wird das geschlossene Waldgebiet partiell aufgebrochen und zerstückelt; Boden, Wasserhaushalt und das lokale Waldklima werden empfindlich gestört. Einen weiteren Beitrag dazu leistet das gegenwärtig landesweit einsetzende Fichtensterben. Im Zusammenhang mit zunehmenden Extremwetterereignissen (Starkregen, Windstürme) auch in unserer Region steigt damit die Gefahr von Waldbruch und Bodenerosion.

Wir halten die angestrebte Energiewende für unsinnig, wenn man das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will – die NATUR.

Kurwesen und Tourismus
Entsprechend des Thüringer Landesentwicklungsplans 2025 (LEP2025 von 2014, Pkt.4.4) und des noch aktuell gültigen Regionalplans Südwestthüringen (RP von 2011/2012, Pkt.4.6) sollen Tourismus und Erholung sowie das Kurwesen als bestimmender Wirtschaftsfaktor in unserer Region gesichert und weiter entwickelt werden. Diesem Ziel steht die Ausweisung des Vorranggebiets W-4 kontraproduktiv gegenüber. Das Windvorranggebiet W-4 führt zu einer massiven visuellen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes des Werratals und der Vorderrhön. Die Ausweisung dieses Vorranggebietes ist aufgrund seiner Größe, seiner exponierten Lage, der zu erwartenden Höhe der Windenergieanlagen (WEA), der Unverbrauchtheit der umgebenden Landschaft und der regionalen Abhängigkeit vom Kurwesen und Tourismus planerisch nicht akzeptabel. Die Kulisse der Werraaue und der Vorderrhön wird durch den geplanten Windpark stark technogen überprägt.
Werraaue und Vorderrhön werden vom Gesundheits-, Wellness- und Erholungstourismus sowie auch zur Naherholung der Bevölkerung intensiv genutzt. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Umfeld von Kurstandorten führt auch zur Beeinträchtigung der Erholungsfunktion.
Gerade für eine psychosomatische Klinik wie der Dr.-Becker -Burg-Klinik in Stadtlengsfeld ist eine intakte Landschaft und Umgebung für den Erholungs- und Heilungsprozess der Patienten besonders wichtig. Überdimensionale Windkraftanlagen in 1000m Entfernung sind für den Heilungsprozess dieser sensiblen Patientengruppe nicht gerade förderlich und wirken sich störend bei der Stabilisierung und Weiterentwicklung des Kurwesens in der Region aus.

Das ausgedehnte Waldgebiet wird sowohl von den Patienten und Kurgästen als auch von der einheimischen Bevölkerung für Ausflüge und zur Erholung genutzt. Hier befindet sich die regional beliebte Ausflugsgaststätte „Hundskopf“, die über die vielen Waldwanderwege vom Feldatal bzw. Werratal her erreichbar ist. Die Wege führen direkt durch das geplante Vorranggebiet.

Der Tourismus in der Rhön wird unter dem Motto „Land der weiten Ferne“ bzw. „Heimat mit Weitblick“ vermarktet. Die erlebbaren weiträumigen Blickbeziehungen werden als ein prägnantes und besonderes Merkmal bei der Förderung des Tourismus in den Vordergrund gestellt. Diese Fernblicke reichen aus der tiefen Vorderrhön (z.B. Gläserberg, Umpfen, Neuberg etc.) bis zum Thüringer Wald (Blickpanorama von Eisenach bis Suhl reichend) und sollen auch über die ausgewiesenen Wanderwege von den Touristen und Heimatfreunden nachvollzogen werden können. Durch die Windradaufstellung in exponierter Kammlage (Gesamthöhe Berg+Windrad bis zu 740m!) werden die Fernblickbeziehungen in nordöstlicher Richtung äußerst beeinträchtigt. Auf markanten erwanderbaren Höhenpunkten der Vorderrhön wie Baier, Horn,Arzberg, Pless, Stoffelskuppe, etc. (Abstand zum Gebiet >5km<10km) werden die weiträumigen Blickbeziehungen erheblich gestört.
Die visuelle Verletzung des Landschaftsbildes setzt sich auf der Werraseite fort. Besonders betroffen sind die Sichtachsen in Richtung Rhön vom Kulturerbestandort „Schloss Altenstein“ bei Bad Liebenstein und von der „Krayenburg“ aus, einem beliebten Ausflugsziel im westlichen Werratal. Bei einer zu erwartenden Anlagenhöhe der WEA von 250m werden diese die landschaftsprägende Kreyenburg um 300 m überragen.

Durch das betroffene Waldgebiet führen zwei touristisch bedeutsame, länderübergreifende Wanderwege:
– der „Rhön-Höhenweg“ als Fernwanderweg zwischen Bad Salzungen und Burgsinn und
– der östlich tangierende Premiumweg „Hochrhöner“, von Bad Kissingen bis Bad Salzungen führend.
Desweiten verlaufen unmittelbar links und rechts des betroffenen Höhenzuges die länderübergreifenden Radwege „Werratal-Radweg“ sowie „Rhönradweg“ (Radfernwege) und „Feldatal-Radweg“ (Radhauptweg).

Kurwesen und Tourismus leben von einer intakten Landschaft und einem ungestörten, natürlichen Landschaftsbild. Die Ausweisung eines raumprägenden Windenergie-Industriegebietes in Kammlage der Vorderrhön ist für den Fortbestand und die Entwicklung dieser regional bedeutsamen Wirtschaftsfaktoren absolut schädlich.

Gesundheit und Lebensqualität
Die durch Windkraftanlagen verursachten Geräuschemissionen stellen eine Gefährdung für den Menschen dar. Es werden regelmäßig Lärmpegel von über 100 db(A) erreicht.
Wenig erforscht sind die Auswirkungen des Infraschalls auf den Menschen. Diesbezüglich schließt das Umweltbundesamt Gesundheitsschäden durch eine kurz- und langfristige Exposition gegenüber Infraschall nicht aus. Anwohner in der Nähe von WEA machen Infraschall für zahlreiche gesundheitliche Probleme verantwortlich: Erschöpfung, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Atemnot, Depressionen, Rhythmusstörungen, Übelkeit, Tinnitus, Schwindel, Ohrenschmerzen, Seh- und Hörstörungen und etliche andere.
Bevor Menschen Infraschall durch WEA ausgesetzt werden, sind also Forschungen zu den Folgen erforderlich, die „experimentelle Anwendung“ am Menschen ist zu unterlassen.
Ein weiteres Problem sind die optischen Effekte (Schattenwurf) der sich bewegenden Rotoren und Flügel. Gerade bei tiefstehender Sonne / Lichteinfall werden extrem lange Schlagschatten verursacht. Verstärkt wird dieser Effekt auch noch dadurch, dass die WEA in erhöhter Kammlage gegenüber den tiefer gelegenen Ortschaften stehen.
Um die Beeinträchtigungen auf den Menschen zu reduzieren sind Mindestabstände zu Siedlungsbereichen erforderlich. Das Bundesland Bayern hat hierfür vorsorglich die auf die jeweilige Windanlagenhöhe bezugnehmende 10H-Regelung eingeführt. In Thüringen ist unabhängig von der Windanlagenhöhe pauschal nur ein Abstand von 1000m einzuhalten, für Einzelgebäude im Wald (wie z.B. das Hundskopf-Waldgasthaus) sogar nur ein Mindestabstand von 600m. Mit den aktuellen Anlagenhöhen wird somit nur ein Mindestabstand von 4H bzw. 2,4H sichergestellt.

Die Aufstellung von WEA in der Nähe von Ortschaften hat erheblichen Einfluss auf die Immobilienwerte. Einer Studie des Leibnitz Instituts für Wirtschaftsforschung zu folge sinkt der Wert eines Hauses in etwa 1km Entfernung um bis zu 23%. Dies ist eine Entwertung, die für viele Familien existenzbedrohende Auswirkungen hat.

Schutz seltener Tierarten
Das ausgewiesene Windvorranggebiet W-4 ist Bestandteil des größten zusammenhängenden Waldgebietes im Felda-Werra-Bergland der Vorderrhön. Es ist Lebensraum geschützter und seltener Tierarten. Es ist Brutgebiet des Rotmilans, sowie Laichgebiet des Feuersalamanders und des Bergkammmolches. In der Vergangenheit hat es Brutversuche des Schwarzstorches in der Nähe des Vorranggebietes W-4 gegeben. Ein Zugkorridor für Wasservögel inkl. Schreit- und Kranichvögel („Seebach – Bad Salzungen – Oberweid“) tangiert das Gebiet. Die kleine Bartfledermaus und die Zwergfledermaus sind hier ansässig (Sommerquartier/ Wochenstube). Die aufzustellenden Windenergieanlagen wie auch die zu erwartenden großflächigen Rodungs- und Erdarbeiten bedrohen bzw. zerstören den Lebensraum dieser schützenswerten Spezies.

Wir sind der Überzeugung, die Energiewende muss im Einklang mit der Natur, der Landschaft und dem Lebensraum der Menschen und Tiere stehen.

Brandschutz im Wald
Mit der Aufstellung von Windenergieanlagen in geschlossenen Waldgebieten ergeben sich erhöhte Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz. Die riesigen Flügel der Anlagen bestehen aus brennbarem Material. Brände durch Blitzschlag oder technischen Defekt sind durch die Feuerwehren sowohl personell und ausstattungstechnisch als auch aufgrund der Anlagenhöhe und der fehlenden Infrastruktur im Wald nicht löschbar. Das kontrollierte „Abbrennenlassen“, wie im Offenland praktiziert, würde im Brandfall im Waldgebiet zu einem Totalverlust des Baumbestandes, insbesondere zu Zeiten erhöhter Trockenheit, führen. Zusätzliche Gefahren ergeben sich zeitgleich für waldnahe Wohnbebauungen und im Wald befindliche Gebäude, in denen sich auch Menschen aufhalten.
Das einzig wirksamste Mittel wäre ein vegetationsfreier Brandschutzgürtel um jede Anlage. Bei Rotordurchmessern von gegenwärtig 140m und einer entsprechenden Streuung im Schadensfall müsste der Schutzgürtel pro Windrad mehrere 100m betragen. Das wird z.Z. in dieser Konsequenz bei der Errichtung von Windenergieanlagen nicht praktiziert, obwohl damit ein Brandüberschlag auf den umliegenden Wald wirksam und ohne großen Aufwand verhindert werden könnte. Nach §12(7) Thüringer Waldgesetzes werden bei besonderen Gefahrenquellen Schutzstreifen pauschal gefordert, ohne dabei die Spezifik der überdimensionalen Windräder mit entsprechenden Abstandsflächen zu berücksichtigen.
Die Durchsetzung eines wirksamen vorbeugenden Brandschutzes würde natürlich dazu führen, dass noch mehr Waldfläche dauerhaft vernichtet wird.
Das Problem des Waldbrandschutzes wird seitens der Anlagenbetreiber auf die lokalen Brandschutzämter und Feuerwehren abgewälzt, die im Brandfall dieser „Herkulesaufgabe“ nicht gewachsen sind, wie großflächige Waldbrände es gegenwärtig in anderen Bundesländern aufzeigen.

Nach §1 des Thüringer Waldgesetzes ist der Wald vor Schadeinwirkungen zu schützen.
Wir wollen nicht, dass der Wald durch die Aufstellung von Windenergieanlagen zusätzlich gefährdet wird.

In Stadtlengsfeld und in den umliegenden Orten wie Weilar, Urnshausen, Bad Salzungen, Hohleborn, Langenfeld, Hämbach, Leimbach, Dietlas regt sich Widerstand der betroffenen Bürger gegen die Ausweisung von Windenergie-Vorranggebieten im Wald.
Das einzige Potential was wir hier in der Region Rhön haben, ist die wunderbare, noch unzerstörte Naturlandschaft. Sie ist die Basis für die Wirtschaftszweige Kur und Tourismus. Auf Industrie können wir hier nicht bauen. Wir wollen diesen Naturraum auch für die Zukunft bewahren und schützen.