Das Windkraftgebiet W-4
Dieses Vorhaben hat in den umliegenden Gemeinden heftigen Protest ausgelöst. Eine Forderung lautet: “Keine Windkraftanlagen im Wald!“ Zudem wird befürchtet, dass dieses “Vorranggebiet Windenergie W-4 Stadtlengsfeld” nur der Versuchsballon für weitere Windkraftanlagen in den Prüfflächen WAK-25 und WAK-23 ist (siehe Karte oben).
Die Errichtung von Windkraftanlagen würde dieses zusammenhängende Waldgebiet zerschneiden. Große Waldflächen würden den Standorten der Windräder, den Zufahrtswegen zu den einzelnen Windkraftanlagen, den Leitungen und notwenigen technischen Bauten zum Opfer fallen.
Wir beanstanden, dass dieser Waldkorridor (Biotpverbund) bei der Bebauung mit WEA übersprungen werden kann. Das widerspricht den folgenden Festlegungen im Regionalplan Südwestthüringen / 4. Freiraumstruktur / G4-2: “Die regional bedeutsamen gewachsenen Kulturlandschaften
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- Thüringische Rhön mit Buntsandsteinvorland
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sollen unter Bewahrung ihrer charakteristischen Nutzungsweisen und ihrer prägenden naturräumlichen und kulturbedingten Merkmale weiterentwickelt werden.
G 4-5:
Eine Beeinträchtigung von natürlichen Zug- und Wanderwegen sowie von Rastplätzen wandernder Tierarten soll vermieden werden. Insbesonere in den potenziell als Wanderungskorridore der Zielarten Wildkatze, Luchs und Rotwild geeigneten Räumen zwischen
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- westlichen Werrabergland und nordwestlichen Thüringer Wald
sollen Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung des großräumigen Biotopverbundes durchgeführt werden.”
Das Vorranggebiet W-4 Stadtlengsfeld im genannten Biotopverbund ist Einstandsgebiet für das Rotwild, Durchzugsgebiet für die Wildkatze, Brutgebiet für den Rotmilan, den Sperlingskauz, Mittelspecht und Schwarzstorch. In unmittelbarer Nähe des W-4 rasten Kraniche auf ihren Zug in die Winterquartiere.